AGB’s

  • §2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir das durch Ihre Bestellung abgegebene Vertragsangebot durch unsere Auftragsbestätigung annehmen. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Inhalte Ihrer Bestellung.
(2) Der Vertrag kommt jedoch erst mit Zugang der Ware zustande, wenn Sie im Rahmen Ihrer Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben, an die wir die Auftragsbestätigung hätten senden können.
(3) Für den Fall, dass die Ware für einen erheblichen Zeitraum seitens des Herstellers nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, können wir die Bestellung nicht ausführen und behalten uns den Rücktritt vor. Hierüber werden Sie selbstverständlich unverzüglich informiert.
  • §3 Ihr Recht auf Widerruf
(1) Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Ware beim bestimmungsgemäßen Empfänger eingegangen ist, ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der ungeöffneten bzw. unbenutzten Ware widerrufen. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an folgende Adresse: G.K.R. Hydrokulturen Himmelschlüsselstraße 60 D-80995 München
(2) Schicken Sie Rücksendungen immer ausreichend frankiert und legen Sie die Originalrechnung (Lieferschein) der Rücksendung bei. Bewahren den Einlieferungsschein auf. Unfrei eingesandte Rücksendungen und Rücksendungen, die nicht den vorgenannten Bedingungen entsprechen, können leider nicht angenommen werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Ihnen die Alldafür anfallenden Mehrkosten zu berechnen.
(3) Entspricht die erhaltene Verpackung der Produkte nicht genau der Abbildung im Online-Shop, so ist dies kein Grund zum Widerruf. Für Druck-, Schreibfehler und Farbschwankungen übernimmt die G.K.R. Hydrokulturen keine Haftung.

 

  • §4 Lieferung
(1) Die Lieferzeit richtet sich nach den Angaben auf dem Online Bestellformular. Sofern dies unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen zumutbar ist, kann sich bei Eintritt von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren, die Lieferzeit in angemessenem Umfang verlängern.
(2) Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Lieferung werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und es sind ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart worden. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.
(3) Umstände höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten. Diesen Umständen stehen gleich Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, ohne daß wir diese Umstände zu vertreten hätten, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese Umstände eintreten und ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Die Gefahr geht, auch wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, beim Verlassen des Werkes bzw. unseres Auslieferungslagers auf den Besteller über. Bei verzögertem Versand, welcher vom Besteller zu vertreten ist, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Lieferung versteht sich grundsätzlich ohne Abladen durch den Anlieferer und unter der Voraussetzung einer dem Liefergut entsprechenden befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Käufer in genügender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Eine Beförderung in das Gebäude findet nicht statt. Wartezeiten werden nach den Sätzen des Gütertarifs berechnet. Transportschäden und Fehlmengen sind dem Frachtführer beim Entladen der Ware unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Bahnversand muß eine bahnamtliche Aufnahme – notfalls Hausaufnahme – durchgeführt werden. Ohne diese Schadensmeldungen unter Rückgabe der Frachtpapiere ist eine Bearbeitung der Schadensvorgänge nicht möglich.

 

  • §5 Versandkosten
(1) Siehe auf unserer Homepage www.wohldesign.de unter “Liefer- und Versandkosten”.
  • §6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Abrechnung erfolgt per Nachnahme.
(2) Der Kaufpreis ist bei Lieferung der Ware ohne Abzug von Skonto fällig.
(3) Zahlungen sind bei Lieferung des Vertragsgegenstandes fällig; bei Teilleistungen entsprechend der jeweiligen Teilleistung. Zahlungen werden zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Eine andere Art als Barzahlung bedarf der Zustimmung.
(4) Die Abrechnung mit Großkunden erfolgt durch Rechnung.
(5) Großkundenrabatte werden im Rechnungsbetrag automatisch berücksichtigt. Bei Sonderaktionen sind keine Rabatte möglich.
(6) Vertrags- und Rechnungswährung ist der Euro.
  • §7 Verzug, Mahnkosten
(1) Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten berechnen wir eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,- EUR je durchgeführter Mahnung, sofern nicht nachgewiesen wird, daß diese Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger entstanden sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.

 

  • §8 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
(1) Bis zur restlosen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich übernommener Eventualverbindlichkeiten, bleibt der Liefergegenstand unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Vorbehaltsware zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehalts wegzuholen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten unter Aufrechterhaltung weiterer Schadensersatzansprüche oder Vorbehaltsware bis zur völligen Bezahlung sicher zu stellen. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, daß die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zwecke den Lagerort der Ware betreten und befahren können. Wiederverkäufer dürfenVorbehaltsware nur nach vorheriger Mitteilung an Dritte veräußern, und zwar mit der Maßgabe, daß der Besteller mit seinem Käufer einen Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vereinbart. Der Besteller tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen hiermit diese Abtretung bereits an.
(2) Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Für den Fall, daß ein Lieferant von uns trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von uns unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktrittes werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  • §9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn Ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  • §10 Gewährleistung, Haftung
(1) Beanstandungen aufgrund von offen sichtbaren Mängeln können nur mit Annahme der Waren, im übrigen unverzüglich und in jedem Falle schriftlich erfolgen. Bei begründeter Form und fristgerecht angebrachten Mängelrügen leisten wir für unrichtig oder fehlerhaft ausgeführte Ware gegen Rückgabe kostenlosen Ersatz; wobei die zurückgegebenen Teile nach unserem Ermessen durch Nachbesserung in den vertragsgerechten Zustand gebracht werden bzw. neu geliefert werden, soweit diese infolge eines von vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Sollten Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachhaltig fehlschlagen, kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages, Wandlung oder Minderung begehren. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht, soweit Schäden durch Verwendung eines etwa fehlerhaften Vertragsgegenstandes entstanden sind. Bei Mengenwaren ist die Ware nach Durchschnittsanfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Mit Rücksicht auf die Art der Produkte und ihre Ver- oder Bearbeitung sind handelsübliche Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Abmessungen, Festigkeit, Wasseraufnahme, Gewicht oder ähnlichen Eigenschaften, nicht zu beanstanden. Bei Fremderzeugnissen treten wir im Falle eines Gewährleistungsmangels unsere Ansprüche gegen den Fremderzeuger an den Besteller ab. Vor unserer Inanspruchnahme hat der Besteller zunächst gegenüber dem angegeben Fremderzeuger seine Ansprüche geltend zu machen. Das gilt auch und insbesondere, soweit der Fremderzeuger (Hersteller) eine Garantie für seine Produkte übernommen hat. Die Beseitigung von Mängeln können wir ablehnen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß begründen keinerlei Gewährleistungsanprüche. Ohne vorherige Genehmigung durchgeführten Änderungen oder Instandsetzungen durch den Käufer oder Dritte lassen jegliche Haftung für die daraus entstehenden Folgen erlöschen.
(2) Unsere Haftung für eigenes Verschulden, sowie das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

  • §11 Datenschutz
(1) Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir sind berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an verbundene Unternehmen zu übermitteln. Außerdem sind wir berechtigt, Ihre persönlichen Daten der SCHUFA zu übermitteln.
(2) Sie sind berechtigt Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

 

  • §12 Schlußbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Alle Erklärungen können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. (4) Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten oder zu verpfänden oder den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Warengegenstand zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in sonstiger Weise mit Rechten Dritter zu belasten. Bei Pfändungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
Auf die Geschäftsverbindung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
München, 26.02.2004
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