- §1 Geltungsbereich und Änderungsvorbehalt
(1) G.K.R. Hydrokulturen erbringt alle Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Angestellte sowie sonstige Mitarbeiter von G.K.R. Hydrokulturen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.